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Der Freistaat Bayern führt die Förderung für Ladeinfrastruktur ab 2026 mit einer neuen Richtlinie fort. Für Kommunen eröffnet sich damit eine wichtige Möglichkeit, den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte voranzubringen und die Elektromobilität in Bayern gezielt zu stärken. Der erste Förderaufruf läuft vom 06.07.2026, 10:00 Uhr bis 17.07.2026, 16:00 Uhr. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderaufrufs ist nicht möglich.

 

Öffentliche Ladepunkte für Städte und Gemeinden

Gefördert wird im ersten Aufruf der Neuaufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern. Ziel ist es, regionale Unterschiede bei der Ladepunktversorgung zu reduzieren und den Markthochlauf der Elektromobilität flächendeckend zu unterstützen. Förderfähig sind insbesondere:

  • Normal-Ladepunkte mit mindestens 11 kW bis maximal 22 kW Ladeleistung
  • Schnell-Ladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung
  • Beschaffung, Installation und Netzanschluss der Ladeinfrastruktur
  • Inbetriebnahme und technische Umsetzung durch Fachpersonal
  • barrierefreie Ladepunkte mit höheren Förderobergrenzen

Die Ladepunkte müssen im Rahmen dieses Förderaufrufs rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur ist in diesem ersten Aufruf nicht förderfähig. Pro Standort müssen mindestens ein Schnell-Ladepunkt oder vier Normal-Ladepunkte aufgebaut werden.

 

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt über feste Förderobergrenzen pro Ladepunkt. Für barrierefreie Ladepunkte sind je nach Leistung bis zu 3.000 Euro für Normal-Ladepunkte, bis zu 10.000 Euro für Schnell-Ladepunkte bis 100 kW, bis zu 15.000 Euro für Schnell-Ladepunkte bis 250 kW und bis zu 25.000 Euro für Schnell-Ladepunkte über 250 kW möglich. Bei nicht barrierefreien Ladepunkten gelten reduzierte Obergrenzen von 2.000 Euro, 7.000 Euro, 10.000 Euro beziehungsweise 17.000 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuwendung je Antragsteller ist in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt. Die Förderung darf die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen, darunter ausdrücklich auch Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Damit ist das Programm besonders relevant für Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die öffentliche Ladepunkte an strategischen Standorten errichten möchten. Wichtig ist, dass vor der Bewilligung kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt. Bereits die Erteilung eines Liefer- oder Leistungsauftrags kann als Maßnahmenbeginn gelten. Die Antragstellung erfolgt digital über die Bewilligungsstelle Bayern Innovativ; für eine vollständige digitale Einreichung wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.

 

Kommunale Ladeinfrastruktur rechtzeitig vorbereiten

Das Förderprogramm bietet bayerischen Kommunen eine einmalige Chance, öffentliche Ladeinfrastruktur gezielt, nutzerfreundlich und zukunftssicher auszubauen. Veit Ingenieure unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts.

 

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