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Wer wird gefördert?

Von den Förderungen des Bundes profitieren in erster Linie Kommunen und kommunale Einrichtungen. Dazu zählen im Einzelnen:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
  • Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche Hochschulen
  • Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit kommunaler Beteiligung
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
  • Öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
  • Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs

Informieren Sie sich noch heute zu staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihre Kommune – unser Team aus qualifizierten Fachberatern steht Ihnen gerne für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt der kommunalen Förderungen stehen die Aspekte Energieeffizienz und Klimaschutz. Dementsprechend sind Zuschüsse in erster Linie für Maßnahmen und Konzepte vorgesehen, die sich dazu eignen, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß der Kommune deutlich zu senken.

Einige zentrale Förderbereiche zur Umsetzung dieser Ziele sind:

  • Gebäudesanierungen
  • Heizungstausch und -modernisierungen
  • Nachhaltige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
  • Beleuchtungsanlagen für Straßen und Hallen
  • Moderne Abfall- und Abwasserentsorgung
  • Klimaschutzmanagement (Personalförderung)
  • Nachhaltige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
  • Effiziente und nachhaltige Trinkwasserversorgung
  • Beratungen, Potenzialstudien und Energiesparmodelle

Viele weitere strategische und investive Maßnahmen sind förderfähig. Unsere qualifizierten Fachberater informieren Sie gerne über alle verfügbaren Förderungen und entwickeln für Sie einen maßgeschneiderten Projektplan. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich umfassende Zuschüsse für Ihre Kommune!

Wie erhält man die Förderung?

Für einen Antrag auf Förderung durch das BAFA ist eine Energieberatung und  Analyse durch einen externen Experten erforderlich. Sobald ein Konzept für Ihre Kommune vorliegt, in dem Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, können die betreffenden Zuschüsse angemeldet werden.

Das Sachverständigenbüro kümmert sich für Sie um alle bürokratischen Vorgänge von der Planung bis zur Antragsstellung und darüber hinaus, sodass für Sie kein unnötiger zeitlicher oder personeller Aufwand entsteht.

Die Fokusberatung Energieeffizienz für Kommunen wird vom Bund mit bis zu 95 Prozent gefördert.

 

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