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Neue Förderungen sind ab Mitte Oktober für Kommunen für Lüftungsanlagen zu erhalten. Es wurde nämlich von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt.

500 Millionen Euro sollen bis 2024 zur Verfügung stehen. Im kommenden Jahr gibt es bereits 200 Millionen Euro.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 23.09.: „Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend sind bei der Übertragung des Corona-Virus. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen. Daher werden wir raumlufttechnische Anlagen fördern, die die Viruskonzentration in einem Raum enorm vermindern können. Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“

Nur die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen werden gefördert. Die Förderung ist bei 100.000 gedeckelt und soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Es werden RLT-Anlagen gefördert für Gebäude und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

Die Kommission Innenraumhygiene am Umweltbundesamt hatte zur Frage der optimalen Lüftung zum Schutz vor Corona-Viren im August eine Empfehlung erarbeitet.

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