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Sonderförderprogramm Vereinssportstättenbau

von | Okt. 6, 2020

Zehn Millionen Euro zusätzlich für den Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden

Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird der Sportstättenbau in den finanzschwächeren Gemeinden Bayerns mit zusätzlich 10 Millionen Euro jährlich gefördert. Durch diese Maßnahme steigt das Fördervolumen für den vereinseigenen Bau von Sportanlagen auf 25 Millionen Euro jährlich. Laut Aussage des Sportministers Joachim Hermann steigen die Fördersätze nur finanzschwächere Regionen, bei Gemeinden mit einer überdurchschnittlicher Steuerkraft bleibt der Fördersatz unverändert.

Wie Sportminister Hermann weiter erläuterte können individuelle Aufschläge auf die Zuschussätze für die Vereinskooperationen gewährt werden. Vereine können auch bei größeren Maßnahmen ab einer Höhe von 250.000 Euro durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt werden. Hier wurde der maximale Darlehensanteil von 10 auf 20 Prozent erhöht. Für Vereine in Gemeinden mit etwas mehr als die Hälfte der bayerischen Bevölkerung gelten auch höhere staatliche Fördersätze als bisher.

Cluster Nr. Steuerkraft RmbH? Zuschuss (Fördersatz in Prozent) Darlehen (Fördersatz in Prozent) Anzahl der Kommunen Einwohner Absolut Einwohner Prozentual
1 >85 20 10 306 5.468.683 42
2 >85 ja 25 20 155 1.354.821 11
3 70<x85 30 20 257 1.825.314 22
4 70<x85 ja 35 20 155 990.844 22
5 60<x70 40 20 199 672.091 13
6 60<x70 ja 45 20 258 1.028.889 13
7 60 50 20 156 355.375 12
8 60 ja 55 20 570 1.234.855 12
Summe 2056 12.930.872 100

Hier geht es zur Liste der Fördersätze der jeweiligen Gemeinde: Hier

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