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Klimafreundliche Investitionen verringern nicht nur die Treibhausgasemissionen, sondern senken auch die Energiekosten des kommunalen Haushaltes enorm. Deshalb unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen mit ihrer Kommunalrichtlinie. Beginnend mit dem 1 August 2020 hat die Bundesregierung im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes alle Förderquoten der Kommunalrichtlinie um weitere 10 Prozent erhöht. Somit sind für einige Kommunen zu 100% geförderte Investitionen möglich.

Die Kommunalrichtlinie auf einen Blick

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.
  • Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.
  • NEU: für den Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gilt die Förderquoten Erhöhung um 10 Prozent
  • NEU: Als finanzschwachen Kommunen gelten für den Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nur Kommunen die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder die finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten profitieren bei ausgewählten Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten.
  • Antragstellenden aus den vier Braunkohlenrevieren wird eine bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote gewährt.

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie oder anderen Fördermöglichkeiten hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Telefonisch unter 08581 72627910 oder unter helmut.rischka@veit-energie.de

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