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Die Förderung vom Bundesverkehrsministerium für nicht öffentliche Ladestationen am Arbeitsplatz ist am 23. November 2021 gestartet. Die Maßnahme fördert die Errichtung einer Ladeinfrastruktur an Arbeitnehmer-Parkplätzen. Ziel von Andreas Scheuer ist es, Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, sowie die Installation der Ladestationen. Die einzelnen Ladepunkte dürfen eine Ladeleistung von 22 Watt nicht überschreiten.

 

Was bedeutet nicht öffentlich zugänglich?

Als nicht öffentlich zugänglich gelten Ladestationen, welche an einem Platz stehen, der nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Hierfür eignen sich gewerblich genutzten Parkplätzen oder Parkplätze für Arbeitnehmer.  Alternativ reicht es aus, wenn nur ausgewählte Personen Zugriff auf die Stationen haben. Dies wird zum Beispiel durch ein Sicherungssystem (durch Schlüsselkarte oder NFC-Chip) erreicht.

 

Wer wird gefördert?

Anträge für die Förderung können stellen:

  • Kommunen
  • gemeinnützige Organisationen
  • kommunale Unternehmen
  • Unternehmen
  • Freiberuflern

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 70 Prozent der Gesamtkosten und ist auf 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Die Anzahl der Säulen ist frei wählbar.

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie oder anderen Fördermöglichkeiten hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Telefonisch unter 08581 72627910 oder unter helmut.rischka@veit-energie.de

 

Kontakt

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