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Flutkatastrophen wie im Ahrtal (Juli 2021) lösten hitzige Diskussionen über den geringen Bestand von Warnsystemen und der teilweise veralteten Technik aus. Die Menschen vor Ort wurden oftmals zu spät über die bevorstehende Bedrohung informiert. Um solche Ereignisse zu vermeiden, möchte der Bund nun die Warninfrastruktur verbessern. So bietet ein Sonderförderprogramm für Sirenen eine finanzielle Unterstützung für Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro an. Mit dieser Maßnahme erhofft sich die Regierung, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern.

Welche Art von Sirenennetze werden gefördert?

Unterstützt werden Neuanschaffungen, der Ausbau der Sirenennetze und die Modernisierung von bereits vorhandener Anlagen. Dabei werden die alten Sirenen mit neuen Ansteuerungsgeräte unterstützt.

Was muss beachtet werden?

Sirenenanlagen müssen einheitliche Signale, sogenannte „Bevölkerungswarnungen“ und „Entwarnungen“ aussenden oder mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) ausgestattet sein. Darüber hinaus wird ein Mindestschalldruck einer E57-Sirene abverlangt, das entspricht ungefähr einer 900-Watt-Klasse. Für den Notfall müssen mindestens vier zusätzliche Warn- und Entwarnungszyklen im Akkusystem enthalten sein. Da es je nach Bundesland Abweichungen im Bereich der Vorschriften geben kann, ist eine weitere Beratung von Vorteil.

 

Wer ist förderberechtigt?

Das Förderungsprogramm tritt bundesweit in Kraft und dient den Kommunen.

 

Für welchen Zeitraum gilt die Förderung?

Das Programm startete im März 2021 und sollte Ende 2022 auslaufen. Überschreitungen dieser Frist sind laut des Bundes nicht recht.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.

 

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