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Diese Förderung ist leider nicht mehr verfügbar, unsere Experten informieren Sie gerne über aktuelle Alternativen

Das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ macht „E-Flotten-Leasing“ für soziale Einrichtungen attraktiv. Mit dieser Aktion möchte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Übergang zur Elektromobilität für soziale Einrichtungen erleichtern.

 

Welche Vorteile gibt es?

Entfall der Steuern für KFZ und Laden
Verbesserte Leasing-Konditionen
Einsparung von Emissionen

 

Wer ist förderberechtigt?

Alle Unternehmen oder Organisationen, die dem Gesundheits- und Sozialwesen angehören.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden rein elektrisch betriebene Neufahrzeuge. Die Modellauswahl ist hierbei Herstellerunabhängig.
Des Weiteren ist auch die Förderung der Ladeinfrastruktur möglich. Dazu zählen Wallboxen und Ladesäulen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Bei einer Festbetragsfinanzierung beträgt die Fördersumme für Elektromobilität bis zu 10.000 € pro Fahrzeug. Im Falle einer Anteilsfinanzierung werden bis zu 60% der Mehrkosten übernommen.

 

Was muss beachtet werden?

Die Anträge können bis zum 01.März 2022 gestellt werden. Anschließen sollten die Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur bis zum 30. September 2022 beschafft und zugelassen werden.

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie oder anderen Fördermöglichkeiten hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Telefonisch unter 08581 72627910 oder unter helmut.rischka@veit-energie.de

 

Kontakt

 

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