Mit der Novellierung der nationalen Klimaschutzinitiative wird die Förderung für kommunales Personal weiter ausgebaut. Nun erhalten auch fachkundige externe Dienstleister*innen Unterstützung, um die Erstellung kommunaler Wärmepläne zu ermöglichen. Diese Pläne sollen eine solide Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in den Kommunen schaffen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Diese Wärmepläne bilden eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung.
- Bestandsanalyse: Berücksichtigung von Gebäudewärmebedarfen und Wärmversorgungsinfrastruktur, Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands
- Potenzialanalyse: Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken und Möglichkeiten für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen
- Entwicklung von Szenarien für zukunftsfähige Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der Versorgungskosten
- Erstellung einer Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und Zeitplan
- Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten und externer Akteur*innen
- Erarbeitung räumlich verorteter Umsetzungspläne für prioritäre Fokusgebiete
- Kontinuierlicher Prozess, fortlaufende Abstimmung mit kommunalen Akteur*innen in Wärme- und Stadtplanung
Förderquoten und Finanzierung für kommunale Wärmepläne
Bezuschusst werden bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei einer Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können sogar 80% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100%. Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder deren Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wurde.
Energie-Effizienz-Experte an Ihrer Seite
Um das Beste aus Ihrer Wärmeplanung herauszuholen, steht Ihnen ein Energie-Effizienz-Experte zur Seite. Dieser Experte bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.
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