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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein innovatives Förderprogramm für Schnellladepunkte ins Leben gerufen. Dieses Programm ist besonders für Kommunen und kommunale Unternehmen interessant, die die Elektromobilität vor Ort fördern möchten. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Förderung von Schnellladepunkten in Kommunen.

 

Wer wird gefördert?

Nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch Kommunen und kommunale Unternehmen können von diesem Förderprogramm profitieren. Die Bandbreite der antragsberechtigten Unternehmen reicht von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen.

 

Was wird gefördert?

Das Hauptaugenmerk der Förderung liegt auf der Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten mit einer Mindestnennladeleistung von 50 kW. Diese Ladepunkte müssen zudem die Fähigkeit zum Gleichstrom-Laden (DC) besitzen. Förderfähige Ausgaben umfassen:

  • Schnellladepunkte (Hardware)
  • Anschlusskosten
  • Installationskosten
  • Energie- und Lademanagementsysteme

 

Wie hoch ist die Förderung für Kommunen?

Für Kommunen und kommunale Unternehmen sind die förderfähigen Gesamtausgaben auf 5 Mio. € pro Antrag oder 30 Mio. € pro verbundenes Unternehmen begrenzt. In der Regel können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

 

Wie wird die Förderung von Schnellladepunkten in Kommunen umgesetzt?

Für eine individuelle Beratung zur Höhe der Förderung und den ansetzbaren Ausgaben in Kommunen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Projekt optimal zu planen.

 

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.

 

Kontakt

 

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