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Mit der Novellierung der nationalen Klimaschutzinitiative wird nun auch der Einsatz von Personal im Bereich Klimaschutz bezuschusst. Mit dieser Richtlinie möchte das Bundesumweltministerium die Treibhausgasemissionen der Kommunen langfristig verringern.  

 

Welche Einsatzbereiche werden bezuschusst?

Weiterführend zu den bekannten Aufgabenbereichen im Klimaschutzmanagement wird zukünftig auch entsprechendes Personal zu den folgenden Thematiken gefördert: 

  • Klimaschutzmanager*innen für die Realisierung von Fokus-Konzepten
  • Personal für die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements  
  • Klimaschutzkoordinator*innen 

Letztere sind auch auf Ebene des Landkreise umsetzbar, falls aufgrund der Größe einiger Gemeinden kein eigenes Klimaschutzmanagement infrage kommt. Alternativ können entsprechende Stellen unter Nachbarkommunen geteilt werden.

 

Welche Vorteile hat eine Rekrutierung?

  • Verringerung der Personalkosten 
  • Entlastung von anderen Ämtern 
  • Untermauerung eines politischen Bekenntnisses
  • Schaffung von Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen
  • Kosteneinsparung und Senkung der Treibhausgasemissionen durch die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Überregionaler Wissensaustausch durch die Vernetzung des Fachpersonals 

 

Für welchen Zeitraum gilt die Förderung?

Eine Antragstellung ist vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 möglich.  

 

Wie hoch ist die Förderung?

Innerhalb der neuen Kommunalrichtlinie sind bis zu 100 Prozent der Ausgaben förderbar. 

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.

 

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