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Kommunen aus den vier Braunkohlerevieren:

Antragstellenden aus den vier Braunkohlenrevieren wird eine bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote in der Kommunalrichtlinie gewährt.

Hier die Reviere im Überblick:

    • Lausitzer Revier: Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus (alle Brandenburg); Kreis Bautzen, Kreis Görlitz (beide Sachsen)
    • Mitteldeutsches Revier: Stadt Leipzig, Kreis Leipzig, Kreis Nordsachsen (alle Sachsen); Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Kreis Mansfeld-Südharz, Kreis Anhalt-Bitterfeld (alle Sachsen-Anhalt); Kreis Altenburger Land (Thüringen)
    • Helmstedter Revier: Stadt Braunschweig, Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg (alle Niedersachsen)
    • Rheinisches Revier: Rhein-Kreis, Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach (alle Nordrhein-Westfalen)
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