Neueinbau stationärer RLT-Anlagen
Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Deshalb können seit dem 11. Juni Anträge für die Förderung des Neueinbaus von RLT-Anlagen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss von bis zu 80%
- Max. Förderbetrag: 500.000 Euro pro Standort
Was wird gefördert?
Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die:
- im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
- im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Gefördert werden darüber hinaus:
- die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung
- die notwendige Begleitmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind:
- Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
- Horte in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
- Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
- staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximaler Förderbetrag pro Standort: 500.000 Euro
- bis zu 80% der entstehenden Kosten
- die mindestfördersumme beträgt 8000 Euro
Gerne besprechen wir mit Ihnen die aktuelle Situation Ihrer Kommune und die möglichen Förderungen für RLT-Anlagen – schreiben Sie uns einfach an!