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Neueinbau stationärer RLT-Anlagen

Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Deshalb können seit dem 11. Juni Anträge für die Förderung des Neueinbaus von RLT-Anlagen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden.

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss von bis zu 80%
  • Max. Förderbetrag: 500.000 Euro pro Standort

Was wird gefördert?

Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die:

  • im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
  • im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.

Gefördert werden darüber hinaus:

  • die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung 
  • die notwendige Begleitmaßnahmen

 

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • Horte in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
  • staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung
     

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximaler Förderbetrag pro Standort: 500.000 Euro
  • bis zu 80% der entstehenden Kosten
  • die mindestfördersumme beträgt 8000 Euro

Gerne besprechen wir mit Ihnen die aktuelle Situation Ihrer Kommune und die möglichen Förderungen für RLT-Anlagen – schreiben Sie uns einfach an!

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