Die Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angepasst. In den Bereichen Solaranlagen und Wärmepumpen steigen die Renditen deutlich.
Welche Maßnahmen entfallen?
Gestrichen wurden vor allem Maßnahmen, welche den Einsatz von Fossilen-Brennstoffen voraussetzen. Folglich wird in Zukunft eine Förderung von Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen nicht mehr möglich sein.
Geänderte Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Die Fördersätze im Bereich Einzelmaßnahmen treten zum 15.08.2022 in Kraft, Anträge zu den alten Konditionen können noch bis 14.08.2022 gestellt werden.
Einzelmaßnahmen | |
Maßnahmen an der Gebäudehülle | 20 % |
Solarkollektoranlagen | 25 % |
Biomasseheizungen | 20 % |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) ohne Einbindung einer Biomasseheizung | 40 % |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride mit Biomasseheizung) | 35 % |
Wärmepumpen | 40 % |
innovative Heizungstechnik | 35 % |
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen | 25 % |
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz | 35 % |
Geänderte Fördersätze für die Sanierung
Sanierung | |
EH/EG Denkmal | 20 % |
EH 85 | 20 % |
EH/EG 70 | 25 % |
EH/EG 55 | 30 % |
EH/EG 40 | 25 % |
Die geänderten Fördersätze treten ab sofort in Kraft.
Neu: ‚‚Worst Performing Building“
Die neu eingeführte Maßnahme „Worst Performing Building“ unterstützt die energetische Sanierung von Bauten, die zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Hierbei wird auf die ursprünglichen Maßnahmen ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von fünf Prozentpunkten gewährt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen), Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Bestimmte Kombinationen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt als besonders vorteilhaft. In einer kostenlosen Erstberatung können Sie mehr Informationen zur Förderung von klimaneutralen Gebäuden und der Kombination von Fördermitteln erfahren.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechpartner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.
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