Erneuerbare Energien wie Geothermie und grüner Wasserstoff spielen eine Schlüsselrolle für die klimafreundliche Energieversorgung der Zukunft. Besonders attraktiv: Kommunen, die sich zusammenschließen und interkommunale Energieprojekte realisieren, profitieren von einem besonderen Förderbonus – das bedeutet höhere Zuschüsse und bessere Förderkonditionen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen rund um die Erschließung und Nutzung von Geothermie sowie die Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff. Besonders im Fokus stehen:
- Planung und Umsetzung von Tiefengeothermie-Projekten
- Errichtung von Wasserstoffelektrolyseuren auf kommunaler Ebene
- Netzinfrastruktur für Wasserstoffverteilung
- Gemeinschaftsprojekte mehrerer Kommunen zur Nutzung
- Machbarkeitsstudien und technisch-wirtschaftliche Analysen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über verschiedene Programme, darunter die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und spezifische Wasserstoff-Förderinitiativen. Interkommunale Projekte erhalten einen Bonus von bis zu 10 Prozentpunkten zusätzlich auf die reguläre Förderung. Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 60 % der Investitionskosten möglich. Besonders gefördert werden Projekte mit einem hohen Innovationsgrad und langfristiger CO₂-Einsparung.
Wer wird gefördert?
Die Förderprogramme richten sich insbesondere an:
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Stadtwerke und regionale Energieversorger
- Interkommunale Arbeitsgemeinschaften
- Öffentliche Einrichtungen mit Fokus auf nachhaltige Energieversorgung
Voraussetzung für den Förderbonus ist, dass mindestens zwei kommunale Akteure gemeinsam ein Projekt umsetzen und Synergien nutzen.
Jetzt doppelt profitieren!
Ob Geothermie-Bohrung oder grüne Wasserstoffinfrastruktur: Interkommunale Zusammenarbeit wird doppelt belohnt. Nutzen Sie die attraktiven Förderbedingungen für Ihr gemeinsames Energieprojekt. Veit Ingenieure unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechp artner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.
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