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Die Förderung von Grünanlagen und Artenreichtum in lokalen Gemeinschaften spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufwertung der Lebensumstände und der Förderung der Umweltresilienz. Mit einem Zuschuss von 80 % bis 90 % für die Schaffung und Pflege von Grünflächen sowie zur Förderung der heimischen Artenvielfalt, unterstützt das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zudem Sach- und Personalkosten. Kommunen haben die Möglichkeit, diese Mittel mit weiteren Fördermitteln zu kombinieren, um ihre Projekte zur naturnahen Gestaltung urbaner Räume effektiv umzusetzen.

 

Was wird gefördert?

Die Förderung gliedert sich in drei Module: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement, Pflanzung von Bäumen und Schaffung von Naturoasen.

Die geförderten Maßnahmen umfassen:

  • Naturnahes Grünflächenmanagement: Entwicklung und Implementierung von Pflegekonzepten, die Anlage und Aufwertung naturnaher Grünflächen, sowie die Beschaffung technischer Ausrüstung.
  • Pflanzung von Bäumen: Erstellung von Stadtbaumkonzepten, Pflanzung und Pflege von Straßen- und Einzelbäumen, um das städtische Mikroklima zu verbessern und Lebensräume für die städtische Fauna zu schaffen.
  • Schaffung von Naturoasen: Entwicklung von Pikoparks, Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und Wäldern sowie die Renaturierung von Kleingewässern, um die Biodiversität in städtischen Gebieten zu erhöhen.

 

Wer erhält die Förderung für Grünflächen und Artenvielfalt?

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die aktiv an der Gestaltung und Pflege von Grünflächen und der Förderung der Artenvielfalt interessiert sind, können von diesen Fördermitteln profitieren. Diese Förderung zielt darauf ab, eine breite Palette von Projekten zu unterstützen, die zur Verbesserung der städtischen Ökosysteme beitragen.

 

Wie hoch ist die Förderung für Grünflächen und Artenvielfalt in Kommunen?

Die Förderung bietet einen Zuschuss von 80 % bis 90 % der anfallenden Kosten für die Umsetzung der genannten Maßnahmen. Dies umfasst sowohl Sach- als auch Personalkosten und ermöglicht eine Kombination mit weiteren Fördermitteln.

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der novellierten und bestehenden Kommunalrichtlinie oder anderen Maßnahmen hilft Ihnen unser persönlicher Ansprechp  artner Helmut Rischka gerne weiter. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich telefonisch unter 08581 72627910 oder per Mail unter helmut.rischka@veit-energie.de. Nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular zur Vereinbarung Ihrer kostenlosen Erstberatung.

 

Kontakt

 

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